AGILE.CH Die Organisationen von Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite und derselben Qualität wie Menschen ohne Behinderungen, auch in Krisenzeiten. Diese Vorgabe der Behindertenrechtskonvention wird durch die Triagerichtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) missachtet, indem Pflegebedürftigkeit als Kriterium bei der Zuteilung von Intensivpflegebetten genutzt wird. AGILE.CH und Inclusion Handicap fordern eine Überarbeitung der Richtlinien!
- Positionspapier von AGILE.CH zu den Triagerichtlinien
- Kurzgutachten von Inclusion Handicap zu den Triagerichtlinien
Für Fragen rund um Triagerichtlinen und schwierigen Krisensituationen wenden Sie sich an:
AGILE.CH Die Organisationen von Menschen mit Behinderungen
Effingerstrasse 55
CH-3008 Bern
Telefon 031 390 39 39
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