Procap Schweiz hat sich im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung erfolgreich dafür eingesetzt, dass die HE und der IPZ nicht mehr ab der ersten Spitalnacht wegfällt. Neu wird die Geldleistung erst ab einem vollen Kalendermonat im Spital eingestellt – gleich wie bei Erwachsenen mit Anspruch auf eine HE – und auch nur, wenn eine Betreuung durch die Eltern nicht notwendig ist.
Diese wichtige Neuregelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Für die Umsetzung gilt es, Folgendes zu beachten:
Lesen Sie das Merkblatt: Merkblatt HE IPZ def_01.01.2021_Rechtsdienst_Procap