Das Finanzreglement der Schweizerischen Vereinigung zugunsten von Personen mit Spina bifida und Hydrochephalus (SBH Schweiz) ergänzt die Statuten. Beiträge werden nur an registrierte selbstbetroffene Mitglieder bzw. deren Eltern (Selbstbetroffene unter 18 Jahren) der SBH Schweiz ausgerichtet, jedoch frühestens 1 Jahr nach dem Eintritt in die SBH Schweiz.

Hier kommen Sie zum Finanzreglement der SBH Schweiz vom 21.05.2016

Finanzreglement_SBH_Schweiz_21.05.2016

Weiter unterstützt die SBH Schweiz ihre registrierten Mitglieder mittels Hilfsfonds, sofern die Gesuchs-Anfrage dem Zweck der Statuten und dem Finanzreglement entsprechen.

Gesuch_aus_Hilfsfonds_SBH_Schweiz

Gesuch_aus_Hilfsfonds_SBH_Schweiz_Finanzfonds_Basel_und_Zürich